Wurde aus dem gemeinsamen Vermögen der Ehegatten ein Grundstück erworben und hierauf aus gemeinsamen Einkünften eine Immobilie errichtet, so ist nach der Scheidung ein Vermögensausgleich zu schaffen. Dies gilt auch dann, wenn lediglich ein Ehegatte Alleineigentümer ist und eine Gütertrennung vereinbart wurde, um den anderen Ehegatten vor Gläubigerzugriffen zu schützen. Hinsichtlich des Eigentums ist eine Ehegatteninnengesellschaft entstanden, die nach der Beendigung der Ehe aufzulösen und auszugleichen ist.
OLG Schleswig - Az: 8 U 3/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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