| Trotz Gütertrennung Ausgleichsanspruch? |
| Wurde aus dem gemeinsamen
Vermögen der Ehegatten ein Grundstück erworben und hierauf aus
gemeinsamen Einkünften eine Immobilie errichtet, so ist nach der Scheidung
ein Vermögensausgleich zu schaffen. Dies gilt auch dann, wenn lediglich
ein Ehegatte Alleineigentümer ist und eine Gütertrennung vereinbart
wurde, um den anderen Ehegatten vor Gläubigerzugriffen zu schützen.
Hinsichtlich des Eigentums ist eine Ehegatteninnengesellschaft entstanden,
die nach der Beendigung der Ehe aufzulösen und auszugleichen ist.
OLG Schleswig - Az: 8 U 3/03 |