Grundsätzlich kann eine Trennung auch innerhalb der Ehewohnung voriegen. Das Gericht kann sich dann aber nach dem genaueren Umständen erkundigen. Es kann nicht von einem Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung ausgegangen werden, wenn die Arbeitsteilung zwischen den Ehegatten wesentlichen aufrechterhalten wird. Vorliegend lebten die Ehegatten weiter gemeinsam in der Ehewohnung, die Ehefrau wusch die Wäsche der Familie, kaufte für die Familie ein, und man teilte sich sogar noch das Ehebett.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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