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Nutzungsentschädigung bei Auszug aus gemeinsamen Haus

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zieht ein Ehepartner aus dem gemeinsamen Haus aus, so steht ihm eine Nutzungsentschädigung frühestens ab dem Zeitpunkt zu, ab dem eine Neuregelung von Verwaltung und Benutzung verlangt werden kann und auch wird. Eine rückwirkende Entgegensetzung eines Nutzungseinwandes dem anderen Teil gegenüber

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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