| Wertpapiere verkauft – Ausgleichsanspruch bei Getrenntlebenden? |
| Wurde während der Ehezeit
ein gemeinsames Depot angeschafft und einer der getrennt lebenden Ehepartner
Wertpapiere hieraus verkauft, so ist er mangels anderweitiger Vereinbarung
zur Auszahlung des anteiligen Erlöses verpflichtet. Regelmäßig
liegt der Anspruch bei 50%, soll eine höhere Quote beansprucht werden,
so ist die Abweichung darzulegen und zu beweisen.
OLG Bremen – Az: 4 U 59/03 |