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Wertpapiere verkauft – Ausgleichsanspruch bei Getrenntlebenden?
Wurde während der Ehezeit ein gemeinsames Depot angeschafft und einer der getrennt lebenden Ehepartner Wertpapiere hieraus verkauft, so ist er mangels anderweitiger Vereinbarung zur Auszahlung des anteiligen Erlöses verpflichtet. Regelmäßig liegt der Anspruch bei 50%, soll eine höhere Quote beansprucht werden, so ist die Abweichung darzulegen und zu beweisen.

OLG Bremen – Az: 4 U 59/03