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Getrenntes Schlafen und Essen reicht nicht
Ein Getrenntleben innerhalb einer Wohnung setzt voraus, dass die Ehegatten nicht nur getrennt schlafen und essen, sondern auch in sonstigen Lebesnbereichen keine Gemeinsamkeiten mehr pflegen.

OLG Bremen - Beschluss v. 30.09.1999 - 4 WF 80/99

Auch eine gemeinsame Wirtschaftsführung ist mit dem Getrenntleben nicht vereinbar.

OLG Zweibrücken, Urteil v. 22.2.2000 - 5 UF 82/99