| Getrenntes Schlafen und Essen reicht nicht |
| Ein Getrenntleben innerhalb
einer Wohnung setzt voraus, dass die Ehegatten nicht nur getrennt schlafen
und essen, sondern auch in sonstigen Lebesnbereichen keine Gemeinsamkeiten
mehr pflegen.
OLG Bremen - Beschluss v. 30.09.1999 - 4 WF 80/99 Auch eine gemeinsame Wirtschaftsführung ist mit dem Getrenntleben nicht vereinbar. OLG Zweibrücken, Urteil v. 22.2.2000 - 5 UF 82/99 |