| Alkoholkranker Ehegatte – Geschiedenenunterhalt? |
| Ist ein geschiedener Ehegatte
aufgrund einer Alkoholerkrankung erwerbsunfähig, so hat er dies nur
dann zu vertreten, wenn er zu Beginn der Unterhaltsberechtigung fähig
und in der Lage war, die Erkrankung und deren Behandlungsbedürftigkeit
zu erkennen und dennoch eine Behandlung abgelehnt hat. Ist dies nicht der
Fall, so kann er vom ehemaligen Ehegatten Unterhalt verlangen, während
eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.
OLG Schleswig – Az: 13 UF 113/00 |