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Alkoholkranker Ehegatte – Geschiedenenunterhalt?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein geschiedener Ehegatte aufgrund einer Alkoholerkrankung erwerbsunfähig, so hat er dies nur dann zu vertreten, wenn er zu Beginn der Unterhaltsberechtigung fähig und in der Lage war, die Erkrankung und deren Behandlungsbedürftigkeit zu erkennen und dennoch eine Behandlung abgelehnt hat. Ist dies nicht der Fall, so kann er vom ehemaligen Ehegatten Unterhalt verlangen, während eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.


OLG Schleswig - Az: 13 UF 113/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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