| Einverständliche Unterhaltszahlungen – Vertrauenstatbestand? |
| Ein Vertrauenstatbestand
kann durch eine jahrelange Fortzahlung eines nicht titulierten Geschiedenenunterhalts
geschaffen werden. Dies hat zur Folge, daß der Einsatzzeitpunkt der
Erwerbsobliegenheit hinausgeschoben wird.
Mangels Rentenbezugs kann ein sozialversicherungspflichtbefreiter Unterhaltspflichtiger zur Verwertung seines Vermögensstamms verpflichtet sein. OLG Schleswig-Holstein - Az: 8 UF 283/02 |