| Verwirkung des Unterhaltsanspruchs |
| Ein Anspruch auf einen nachehelichen
Unterhalt kann aufgrund einer Straftat - auch bei verminderter Schuldfähigkeit
-, die sich gegen das eigene Kind richtete vollständig verwirkt werden.
Im vorliegenden Fall entschied
das OLG Hamm, das aufgrund der schweren vorsätzlichen Vergehen gegen
einen nachen Angehörigen der Unterhaltsanspruch vollständig verwirkt
sei.
OLG Hamm, 14.02.2001 - 6 UF 42/00 |