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Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
Ein Anspruch auf einen nachehelichen Unterhalt kann aufgrund einer Straftat - auch bei verminderter Schuldfähigkeit -, die sich gegen das eigene Kind richtete vollständig verwirkt werden.

Im vorliegenden Fall entschied das OLG Hamm, das aufgrund der schweren vorsätzlichen Vergehen gegen einen nachen Angehörigen der Unterhaltsanspruch vollständig verwirkt sei.
Eine verminderte Schuldfähigkeit sei hierbei lediglich iRd. der Billigkeitsabwägung zu berücksichtigen.

OLG Hamm, 14.02.2001 - 6 UF 42/00