| Weniger Unterhalt bei „Wochenendpartnerschaft“ |
| Ein geschiedener Ehegatte,
der mit seinem neuen Partner zwar keine gemeinsame Wohnung hat, jedoch
fast 6 Jahre lang nach außen mit ihm als Paar auftritt, regelmäßig
am Wochenende mit ihm zusammenwohnt und ihn von den Kindern „Papa“ nennen
lässt, verwirkt auch dann einen Teil seines Unterhaltsanspruchs, wenn
er noch Kinder aus der geschiedenen Ehe betreut.
OLG Hamm, Beschluss v. 21.02.2000 - 8 UF 475/99 |