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Beleidigungen sind gefährlich
Ein Unterhaltsberechtigter, der an den Unterhaltssschuldner wiederholt Post mit obszönem und grob beleidigendem Inhalt verschickt, sowie mit der Drohung, ihn zu erschießen, verschickt, verliert seinen seinen gesamten Unterhaltsaspruch - vor allem dann, wenn der Unterhaltsberechtigte zuvor in einer Gerichtsverhandlung zugesagt hatte, dise Art von Post zu unterlassen.

OLG Hamm, Urteil v. 31.05.2000 - 6 UF 55/98