| Beleidigungen sind gefährlich |
| Ein Unterhaltsberechtigter,
der an den Unterhaltssschuldner wiederholt Post mit obszönem und grob
beleidigendem Inhalt verschickt, sowie mit der Drohung, ihn zu erschießen,
verschickt, verliert seinen seinen gesamten Unterhaltsaspruch - vor allem
dann, wenn der Unterhaltsberechtigte zuvor in einer Gerichtsverhandlung
zugesagt hatte, dise Art von Post zu unterlassen.
OLG Hamm, Urteil v. 31.05.2000 - 6 UF 55/98 |