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Vorsicht mit Strafanzeigen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn eine unterhaltsberechtigte Ehefrau ihren geschiedenen Ehemann wege einer strafbaren Handlung anzeigt, kann diese Veralten zur Verwirkung des Unterhalts auch dann führen, wenn die Strafanzeige begründet ist, es aber um ein Delikt geht, das den ehelichen Bereich und die Ehefrau selbst nicht berührt. In solchen Fällen verlangt es die auch nach der Scheidung fortwirkende eheliche Loyalität, sich nicht zum Denunzianten zu Machen.


OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - Az: 5 UF 36/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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