|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |GESCHIEDENENUNTERHALT|
Aufgepasst! Mietwert und Hauskosten können Sonderausgaben sein
Sind geschiedene Ehegatten gemeinsam Miteigentümer eines Einfamilienhauses und wird das Haus nur noch von einem Ehegatten bewohnt, so kann der andere Ehegatte den Mietwert seines Eigentumsanteils und die darauf entfallenden verbrauchsabhängigen Kosten steuerlich als Sonderausgaben absetzen, wenn dieser Regelung eine Unterhaltsvereinbarung der geschiedenen Ehegatten zu Grunde liegt.

BFH, Urteil v. 12.04.2000 - XI R 127/96