| Aufgepasst! Mietwert und Hauskosten können Sonderausgaben sein |
| Sind geschiedene Ehegatten
gemeinsam Miteigentümer eines Einfamilienhauses und wird das Haus
nur noch von einem Ehegatten bewohnt, so kann der andere Ehegatte den Mietwert
seines Eigentumsanteils und die darauf entfallenden verbrauchsabhängigen
Kosten steuerlich als Sonderausgaben absetzen, wenn dieser Regelung eine
Unterhaltsvereinbarung der geschiedenen Ehegatten zu Grunde liegt.
BFH, Urteil v. 12.04.2000 - XI R 127/96 |