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Erbrechtsnachweis bei unauffindbarem Testament

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein Testament unauffindbar ist, so kann nicht vermutet werden, dass der Erblasser dieses vernichtet hat. Derjenige, der sich auf das unauffindbare Testament beruft, muss jedoch die formgültige Errichtung und den Inhalt des Testaments beweisen, so dass ihn im Erbscheinsverfahren

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Antje , Karlsruhe