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Berliner Testament - nur anrechnen, was vom Letztverstorbenen erhalten wurde

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Berliner Testament verfasst, so entsteht mit jedem Erbfall der Anspruch des durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossenen Abkömmlings gegen den Erben auf Auszahlung des Pflichtteils. Somit hat jedes von seinen Eltern enterbte Kind zwei Pflichtteilsansprüche - jeweils einen beim Tode

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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