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Altersunterhalt ist auch für Erben bindend

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde zwischen geschiedenen Eheleuten eine Zahlung von Altersunterhalt vereinbart, so ist dies auch für spätere Erben bindend. Es handelt sich hier um eine Nachlassverbindlichkeit, die auf die Erben übergeht, sofern diese das Erbe annehmen.


OLG Koblenz, 19.05.2009 - Az: 11 UF 762/08


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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