Der Umstand, dass Deutsche, die in Spanien ein Bankguthaben erben, die dort vorab gezahlte Erbschaftssteuer von der später vom deutschen Fiskus festgesetzten Erbschaftssteuer nicht in voller Höhe abziehen dürfen stellt keinen Gesetzesverstoß dar.
EuGH, 12.02.2009 - Az: C-67/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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