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Erbenermittler - Kein erfolgsunabhängiger Honoraranspruch, wenn das Honorar aus zufallendem Vermögensanteil gezahlt werden sollSchließen ein Erbenermittler
und ein vermeintlicher Erbe eine Honorarvereinbarung ab, nach der von einem
"zufallenden Vermögensanteil" ein Honorar beglichen werden soll, so
kann es sich nur um einen rechtmäßig zufallenden Vermögensteil
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