Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Auskunftspflichtiger vorprozessual seiner Auskunftspflicht nachgekommen ist, wenn dieser unter genereller Verneinung seiner Auskunftspflicht gegenüber der Auskunft begehrenden und auskunftsberechtigten Partei unklare und teilweise widersprüchliche Angaben macht. Dieses Verhalten gibt die begründete
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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