| Keine Bindung an Schlußerben in gemeinschaftlichem Testament |
| Es ist nach der allgemeinen
Lebenserfahrung regelmäßig nicht anzunehmen, daß bei einem
gemeinschaftlichen Testament mit Einsetzung gemeinsamer Bekannter als Schlußerben,
eine Bindung des Überlebenden an die Erbeinsetzung der Bekannten durch
die Testierenden herbeigeführt werden sollte. Es ist davon auszugehen,
daß dem Überlebenden das Recht belassen werden sollte, die Schlußerbeneinsetzung
jederzeit zu ändern.
OLG München, 16.4.2007 - Az: 31 Wx 108/06 |