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Aufwendungsersatzanspruch bei Widerspruch gegen Testamentsvollstreckung?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem Testamentsvollstrecker steht kein Aufwendungsersatzanspruch gegen die Erben zu, wenn diese durch Einleitung des Verfahrens auf Einziehung des Erbscheins der Testamentsvollstreckung widersprochen haben. Es ist immer mit einem Risiko verbunden, ein Amt gegen den Willen der Erben aufzunehmen, wenn die Anordnung einer Testamentsvollstreckung auslegungsbedürftig ist.


LG Düsseldorf, 27.07.2007 - Az: 20 S 39/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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