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Erbausschlagung und ErbvertragVorliegend hatten sich die
Ehegatten gegenseitig in einem Erbvertrag zu unbeschränkten alleinigen
Erben eingesetzt und zudem auch die weitere Erbfolge geregelt. Die Erbausschlagung
des überlebenden Ehegatten führt hier grundsätzlich nicht
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