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Mehrere Testamente - Gesamtschau!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der oder die Erben sind vom Tatrichter aus der Gesamtschau zu bestimmen, wenn drei Testamente des Erblassers vorliegen. Bei der Gesamtschau ist genau zu untersuchen, ob jeweils eine Erbeinsetzung vom Erblasser gewollt war oder lediglich eine Vermächtnisanordnung getroffen werden sollte. Die tatrichterliche Auslegung muß hierbei lediglich möglich und nicht unverhältnismäßig sein.


OLG Köln, 19.04.2007 - Az: 2 Wx 2/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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