| Mehrere Testamente - Gesamtschau! |
| Der oder die Erben sind
vom Tatrichter aus der Gesamtschau zu bestimmen, wenn drei Testamente des
Erblassers vorliegen. Bei der Gesamtschau ist genau zu untersuchen, ob
jeweils eine Erbeinsetzung vom Erblasser gewollt war oder lediglich eine
Vermächtnisanordnung getroffen werden sollte. Die tatrichterliche
Auslegung muß hierbei lediglich möglich und nicht unverhältnismäßig
sein.
OLG Köln, 19.4.2007 - Az: 2 Wx 2/07 |