| Eigenhändiges Testament - Bank muß Konto des Erblassers nicht freigeben |
| Es ist rechtmäßig,
wenn eine Bank entsprechend ihrer AGB die Freigabe des Guthabens eines
Erblassers verweigert, wenn seitens des Erben lediglich ein eigenhändiges
Testament vorgelegt wird. Bei einem solchen Testament ist die Gefahr der
Rechtsunkenntnis, des Verlustes, der Unterdrückung oder Fälschung
höher. Aus diesem Grund kann die Bank weitere Voraussetzungen oder
die Vorlage anderer Nachweise verlangen.
AG Mannheim, 2.2.2007 - Az: 3 C 196/06 |