| Berliner Testament mit Verwirkungsklausel |
| Bei einem Berliner Testament
mit Verwirkungsklausel (Pflichtteilsklausel) kann der Eintritt der auflösenden
Bedingung grundsätzlich auch nach dem Tod des längstlebenden
Ehegatten, nach Annahme der Schlusserbschaft und nach Verjährung des
Pflichtteilsanspruchs nach dem Erstverstorbenen herbeigeführt werden.
BGH, 12.7.2006 - Az: IV ZR 298/03 |