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Testamentsvollstrecker ist uneingeschränkt verfügungsberechtigt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde eine Testamentsvollstreckung für die Erbschaft eines beschränkt Geschäftsfähigen angeordnet, so muß der Testamentsvollstrecker eine Verfügung über das Vermögen nicht vormundschaftsgerichtlich genehmigen lassen. Ein Testamentsvollstrecker ist uneingeschränkt verfügungsberechtigt.


BGH, 30.11.2005 - Az: IV ZR 280/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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