| Gemeinschaftliches Testament - nur für Ehegatten! |
| Erstellen nicht verheiratete
Personen ein gemeinschaftliches Testament, so ist dieses unwirksam. Das
Testament kann jedoch in ein Einzeltestament umgedeutet werden und uneingeschränkt
wirksam sein, wenn sich bei der Auslegung ergibt, daß ein Verfügender
alle Anordnungen auch dann getroffen hätte, wenn die Unwirksamkeit
des gemeinschaftlichen Testaments bekannt gewesen wäre. Die Umdeutung
ist in der Praxis jedoch nur bei dem Verfügenden möglich, der
das Testament eigenhändig geschrieben hat, da eine Einzelverfügung,
die nur mit Unterschrift bestätigt wurde, formunwirksam ist.
OLG Braunschweig, 21.4.2005 - Az: 2 W 225/04 |