Bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter dem Begriff „persönliches Habe“ kein Vermögen, sondern lediglich Gegenstände des täglichen Gebrauchs (z.B. Schmuck, Kleidung, etc.).
Dies gilt auch dann, wenn sich Geld im Haushalt befindet.
Dies gilt auch dann, wenn sich Geld im Haushalt befindet.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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