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Übriges persönliche Habe – kein Vermögen!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter dem Begriff „persönliches Habe“ kein Vermögen, sondern lediglich Gegenstände des täglichen Gebrauchs (z.B. Schmuck, Kleidung, etc.).
Dies gilt auch dann, wenn sich Geld im Haushalt befindet.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Burkhardt, Weissach im Tal