Ändert der Testierende eine Fotokopie seines eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments eigenhändig, so kann ein formwirksames Testament vorliegen, wenn das Original und der auf der Kopie des Originals niedergelegte Text
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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