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Keine Unterschriftspflicht für Bestandsverzeichnis

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erben sind zwar verpflichtet, einem Pflichtteilsberechtigten ein Bestandsverzeichnis zu übermitteln, damit dieser den Pflichtteilanspruch berechnen kann. Dieses Verzeichnis muß jedoch nicht unterschrieben werden, eine besondere Form ist gesetzlich

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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