Erhebt ein potentieller Erbe Auskunftsklage gegen den Testamentsvollstrecker über den Nachlass, so stellt dies nicht zwangsläufig ein schlüssiges Verhalten hinsichtlich der Annahme der Erbschaft dar.
Vorliegend hatte der potentielle Erbe im Zusammenhang mit der Auskunftsklage darauf hingewiesen, dass für die Entscheidung über die Annahme umfassende und genaue Informationen über den Nachlass erforderlich seien.
Der spätere Kläger sah seine Vermögensinteressen ohne diese Informationen durch den Testamentsvollstrecker gefährdet. Somit hat er sich erkennbar die Option auf Ausschlagung des Erbes offengehalten.
Vorliegend hatte der potentielle Erbe im Zusammenhang mit der Auskunftsklage darauf hingewiesen, dass für die Entscheidung über die Annahme umfassende und genaue Informationen über den Nachlass erforderlich seien.
Der spätere Kläger sah seine Vermögensinteressen ohne diese Informationen durch den Testamentsvollstrecker gefährdet. Somit hat er sich erkennbar die Option auf Ausschlagung des Erbes offengehalten.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


