Wurde ein Erbe ungeachtet der Höhe und ohne Rücksicht auf den Berufungsgrund ausgeschlagen, weil der Nachlaß überschuldet schien, so kann die Ausschlagung nicht zu einem späteren Zeitpunkt angefochten werden, weil man sich über den Nachlaßwert geirrt hat.
OLG Düsseldorf - Az: I-3 Wx 193/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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