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Erbe aus versehen ausgeschlagen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Erbe ungeachtet der Höhe und ohne Rücksicht auf den Berufungsgrund ausgeschlagen, weil der Nachlaß überschuldet schien, so kann die Ausschlagung nicht zu einem späteren Zeitpunkt angefochten werden, weil man sich über den Nachlaßwert geirrt hat.


OLG Düsseldorf - Az: I-3 Wx 193/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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