| Pflichtteil binnen 3 Jahren einklagen! |
| Soll ein Pflichtteilsanspruch
eingefordert werden, so muß dies binnen drei Jahren nach Eintritt
des Erbfalls erfolgen. Die Frist beginnt mit Kenntnisnahme vom Erbfall.
Unerheblich ist hierbei, ob der Betroffene von der gesetzlichen Verjährungsfrist
Kenntnis hat.
OLG Koblenz - Az: 2 W 377/04 |