Wird die Mutter eines minderjährigen Kindes, welches als Alleinerbe seines verstorbenen Vaters eingesetzt ist, als Testamentsvollstreckerin bestimmt, so ergibt sich ein Interessenskonflikt zwangsläufig. Daher kann die Mutter nicht als Testamentsvollstreckerin tätig werden; darüber hinaus kann das zuständige Familiengericht eine Ergänzungspflegschaft anordnen.
OLG Nürnberg - Az: 11 UF 141/01
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


