| Mutter eines Alleinerben als Testamentsvollstreckerin? |
| Wird die Mutter eines minderjährigen
Kindes, welches als Alleinerbe seines verstorbenen Vaters eingesetzt ist,
als Testamentsvollstreckerin bestimmt, so ergibt sich ein Interessenskonflikt
zwangsläufig. Daher kann die Mutter nicht als Testamentsvollstreckerin
tätig werden; darüber hinaus kann das zuständige Familiengericht
eine Ergänzungspflegschaft anordnen.
OLG Nürnberg – Az: 11 UF 141/01 |