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Gemeinschaftliches Testament nur bei Verheirateten!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments ist Ehegatten vorbehalten. Nicht verheiratete zusammenlebende Personen müssen indes Einzeltestamente errichten oder sind auf eine notarielle Beurkundung angewiesen.
Das Gericht vertritt vorliegend die Ansicht, daß ein solches unwirksames gemeinschaftliches Testament

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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