Die Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments ist Ehegatten vorbehalten. Nicht verheiratete zusammenlebende Personen müssen indes Einzeltestamente errichten oder sind auf eine notarielle Beurkundung angewiesen.
Das Gericht vertritt vorliegend die Ansicht, daß ein solches unwirksames gemeinschaftliches Testament
Das Gericht vertritt vorliegend die Ansicht, daß ein solches unwirksames gemeinschaftliches Testament
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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