| Auf Pflichtanteil wird endgültig verzichtet! |
| Wer sich seinen Erbpflichtteil
vorzeitig auszahlen läßt, kann die Entscheidung durch eine spätere
Rückzahlung nicht aufheben.
Sein gesetzlicher Erbanspruch ist damit hinfällig. Bayerisches OLG - Az: 1Z BR 134/02 |