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Auf Pflichtanteil wird endgültig verzichtet!
Wer sich seinen Erbpflichtteil vorzeitig auszahlen läßt, kann die Entscheidung durch eine spätere Rückzahlung nicht aufheben.
Sein gesetzlicher Erbanspruch ist damit hinfällig.

Bayerisches OLG - Az: 1Z BR 134/02