| Erbenbennung durch Liste? |
| Wurden als Schlußerben
in einem privatschriftlichen Testament durch die Ehegatten „die in der
beigefügten Liste aufgeführten Verwandten“ eingesetzt, so kann
eine dem Testament beigefügte maschinenschriftliche Liste bei der
Auslegung der bedachten Personen verwertet werden, auch wenn diese nicht
der Testamentsform entspricht.
OLG Hamm – Az: 15 W 164/02 |