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Auskunftsanspruch gegen Hoferben?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hinsichtlich der Grundlagen des Abfindungsanspruchs hat ein Erbe, der nicht Hoferbe geworden ist, grundsätzlich keinen Auskunftsanspruch gegen den Hoferben. Der Hoferbe ist jedoch nach Treu und Glauben zur Auskunft verpflichtet, sofern seitens des Miterben Unkenntnis über den Umfang der ihm zustehenden Abfindung besteht und die Auskunft vom Hoferben unschwer erteilt werden kann.


OLG Köln - Az: 23 WLw 3/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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