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Zahlt der Erbe Heimentgelt?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Erbe eines verstorbenen Heimbewohners ist nach Fortgeltungsvereinbarung nach bis zum 31.12.2001 geltenden Recht zur Zahlung des Heimentgelts unter Abzug ersparter Aufwendungen des Trägers verpflichtet. Eine Beschränkung des Anspruchs auf bestimmte Entgeltbestandteile wie z. B. Wohnraum und Investitionskosten besteht nicht.


BGH - Az: III ZR 254/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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