Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.641 Anfragen

Erbrecht

Familienrecht

Das Erbrecht ermöglicht es dem Erblasser Verfügungen über sein Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes hin zu regeln.

Hat ein Verstorbener weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein.

Familienrecht und Erbrecht gehören daher oft zusammen. Denn der gesetzliche Erbe bestimmt sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis.

Der Erblasser muss sein Testament vollständig handschriftlich verfassen und unterschreiben. Ehepaare dürfen ein gemeinschaftliches Testament errichten.

Der überlebende Ehegatte sowie die Kinder und Kindeskinder des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln