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Kein Elternunterhalt bei starker Vernachlässigung der Kinder
Wäre eine Inanspruchnahme der Kinder grob unbillig, so besteht gegenüber den Eltern keine Unterhaltspflicht. Wenn die Eltern ihrerseits Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Kind nicht nachgekommen sind oder aber die Kinder hinsichtlich der Betreuung erheblich vernachlässigt haben, kommt grobe Unbilligkeit in Betracht.

BGH - Az: XII ZR 304/02