| Kein Elternunterhalt bei starker Vernachlässigung der Kinder |
| Wäre eine Inanspruchnahme
der Kinder grob unbillig, so besteht gegenüber den Eltern keine Unterhaltspflicht.
Wenn die Eltern ihrerseits Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem
Kind nicht nachgekommen sind oder aber die Kinder hinsichtlich der Betreuung
erheblich vernachlässigt haben, kommt grobe Unbilligkeit in Betracht.
BGH - Az: XII ZR 304/02 |