Nur wenn die anfallenden Unterbringungskosten als angemessener Unterhalt im Sinne des § 1610 Abs. 1 BGB angesehen werden können, bestimmt sich der Unterhaltsbedarf eines in einem Heim lebenden Elternteils nach den anfallenden Kosten. Alleiniger
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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