| Auskunftspflicht von Geschwistern |
| Damit bei einem Unterhaltsanspruch
von Eltern gegen Ihre Kinder deren jeweiliger Unterhaltsanteil festgestellt
werden kann, sind die Geschwister verpflichtet, einander Auskunft über
ihr eigenes Einkommen und das ihrer Ehegatten zu erteilen. Schwäger
und Schwägerinnen haben dagegen untereinander keine unmittelbaren
Auskunftsansprüche.
OLG München, Urteil
v. 17.07.2000 – 26 UF 748/00
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