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Elternunterhalt: Nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes zählt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Kind zur Leistung von Elternunterhalt verpflichtet, kommt es in der Regel nur auf das eigene Einkommen des Kindes und nicht auch auf das seines - möglicherweise gut verdienenden - Ehegatten an, da dieser sonst indirekt eine bei ihm nicht bestehende Unterhaltspflicht gegenüber den Schwiegereltern erfüllen müsste.


OLG Frankfurt, 20.06.2000 - Az: 3 UF 122/99

ECLI:DE:OLGHE:2000:0620.3UF122.99.0A

Nachfolgend: BGH, 17.12.2003 - Az: XII ZR 224/00


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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