Auch der Vater eines nichtehelich geborenen Kindes hat das Recht, die Übertragung der elterlichen Sorge für dieses Kind auf sich zu beantragen. Insoweit ist er auch beschwerdeberechtigt. Es ist in solch einem Fall zu prüfen, ob ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern als weniger einschneidende Regelung in Betracht kommt. Ist dies
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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