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Beschneidung ohne Sorgerecht veranlasst - Schmerzensgeld

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein nicht sorgeberechtigter Vater ohne die Zustimmung der das Sorgerecht innehabenden Mutter die Bescheidung eines noch nicht einwilligungsfähigen, minderjährigen Jungen veranlasst. Dies stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Kindes dar, die bereits wegen der Genugtuungsfunktion einen Schmerzensgeldanspruch des Kindes begründet. Das Gericht hielt ein Schmerzensgeld i.H.v. EUR 10.000 für angemessen, wobei im konkreten Fall die Vorinstanz über die Höhe entscheiden muss.


OLG Frankfurt, 21.08.2007 - Az: 4 W 12/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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