Sind die Eltern nicht fähig, über Kindesbelange sinnvoll miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren, so ist ein gemeinsames Sorgerecht aufzuheben. Das Sorgerecht kann nicht auf die Mutter übertragen werden, wenn diese nur eingeschränkt
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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