Da die Kinder beim Wechselmodell (gleichberechtigte Einbeziehung beider Elternteile) stärker in Konflikte miteinbezogen werden als beim Eingliederungsmodell, ist diesem vor allem dann, wenn ein Elternteil nicht (mehr) mit dem Wechselmodell einverstanden ist, der Vorzug zu geben.
OLG Stuttgart, 14.03.2007 - Az: 16 UF 13/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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