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Eingliederungsmodell geht vor Wechselmodell
Da die Kinder beim Wechselmodell (gleichberechtigte Einbeziehung beider Elternteile) stärker in Konflikte miteinbezogen werden als beim Eingliederungsmodell, ist diesem vor allem dann, wenn ein Elternteil nicht (mehr) mit dem Wechselmodell einverstanden ist, der Vorzug zu geben.

OLG Stuttgart, 14.3.2007 - Az: 16 UF 13/07