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Eingliederungsmodell geht vor Wechselmodell

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da die Kinder beim Wechselmodell (gleichberechtigte Einbeziehung beider Elternteile) stärker in Konflikte miteinbezogen werden als beim Eingliederungsmodell, ist diesem vor allem dann, wenn ein Elternteil nicht (mehr) mit dem Wechselmodell einverstanden ist, der Vorzug zu geben.


OLG Stuttgart, 14.03.2007 - Az: 16 UF 13/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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