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ELTERLICHE SORGE
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Desinteresse eines Elternteils
Desinteresse eines Elternteils am Umgang mit dem Kind und an der Mitwirkung in Erziehungsfragen sprechen gegen die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge.
OLG Dresden, Beschluss vom 27.2.2002 - 10 UF 743/01
Quelle: FamRZ 2002, 973