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Die Einigung der Eltern über gemeinsame Sorge entscheidet

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Einigung der Eltern zur Wiederherstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge stellt einen für die Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung ausreichenden triftigen Grund dar.
Das Gericht ist auch im Rahmen einer Abänderungsentscheidung an einen solchen übereinstimmenden

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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