|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |ELTERLICHE SORGE|
Gemeinsam auch bei größerer Entfernung
Eine größere Entfernung zwischen den Wohnsitzen der Eltern - im entschiedenen Fall waren es eine Nordseeinsel und das Ruhrgebiet - allein rechtfertigt nicht die Alleinsorge eines Elternteils.

OLG Hamm, Beschluss vom 13.9.2001 -3 UF 500/00
Quelle: FamRZ 2002,565