| Gemeinsam auch bei größerer Entfernung |
| Eine größere
Entfernung zwischen den Wohnsitzen der Eltern - im entschiedenen Fall waren
es eine Nordseeinsel und das Ruhrgebiet - allein rechtfertigt nicht die
Alleinsorge eines Elternteils.
OLG Hamm, Beschluss vom 13.9.2001
-3 UF 500/00
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